Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Personalvermittlung durch 360HR


1. Geltungsbereich


Diese AGB gelten für alle Verträge über Personalvermittlungsdienstleistungen zwischen 360HR (im Folgenden „360HR“) und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich durch 360HR bestätigt wurden. Beauftragungen können von 360HR zurückgegeben werden, wenn das Identifizieren ausreichend qualifizierter Bewerber in der geforderten Zeit nicht als erfolgversprechend genug eingestuft wird. In diesem Fall erhält der Auftraggeber 100 % des bezahlten Betrags innerhalb von zwei Werktagen zurück.


2. Definitionen


  • Kandidat: Eine von 360HR vorgestellte Person, die für die zu besetzende Position in Betracht kommt.

  • Einstellung: Abschluss eines Arbeits-, Dienst- oder Werkvertrags zwischen dem Kunden oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und dem Kandidaten, unabhängig von der konkreten Position.

  • Vermittlungserfolg: Zustandekommen eines Arbeits-, Dienst- oder Werkvertrags auf Grundlage der Tätigkeit von 360HR.

  • Garantiedauer: Der Zeitraum von zwei Monaten ab Arbeitsbeginn des Kandidaten beim Kunden.

  • Kandidatenschutz: Jeder von 360HR vorgestellte Kandidat steht für die Dauer von 12 Monaten unter Vermittlungsschutz. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums eine Einstellung, wird das volle Honorar fällig.

  • Nachbesetzung: Die einmalige kostenfreie Suche und Vorstellung eines Ersatzkandidaten für dieselbe Position bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem vermittelten Kandidaten während der Garantiedauer.

3. Vertragsgegenstand


Der Kunde stellt 360HR eine möglichst genaue Beschreibung der zu besetzenden Position sowie der Zielperson zur Verfügung. 360HR verpflichtet sich, geeignete Kandidaten gemäß den durch den Kunden schriftlich definierten Kriterien innerhalb der vereinbarten Zeit zu suchen und vorzustellen. Der Kunde verpflichtet sich, 360HR bei der Suche zu unterstützen, indem er alle erforderlichen Informationen vorab vollständig und korrekt bereitstellt, insbesondere:

  • Name und Adresse des Unternehmens

  • Kontaktperson für Bewerber und 360HR sowie Kontaktdaten

  • Beschreibung der Position (inklusive Anforderungen, „Must-Have“- und „Nice-to-Have“-Kriterien)

  • Angaben zu Gehalt, Urlaubstagen, Arbeitszeit, Benefits (z. B. betriebliche Altersvorsorge, Unterkunft, Verpflegung)

  • Größe und Abteilung des Teams

  • Startdatum, Einsatzdauer (bei zeitlich begrenzten Anstellungen), Art der Anstellung und Vertragsform


 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Klarheit und Vollständigkeit der Angaben.

4. Leistungen der 360HR


360HR bietet folgende Dienstleistungen an:


  • Suche und Vermittlung von bis zu fünf geeigneten Kandidaten für die ausgeschriebene Position

  • Veröffentlichung der Position (anonymisiert und nicht anonymisiert) auf verschiedenen Plattformen (z. B. eigenes Netzwerk, Social-Media-Kanäle, Stellenanzeigenseiten, offline)

  • Sorgfältige Auswahl der Kandidaten nach bestem Wissen und Marktkenntnis
    Eine Erfolgsgarantie wird ausdrücklich nicht übernommen.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen


Die Vergütung für die Personalvermittlungsleistung ist auf der Website von 360HR einsehbar und wird vorab bezahlt. Der Auftrag beginnt erst nach Zahlungseingang.
Die Angebotspreise gelten für bis zu zehn Vermittlungen im jeweiligen Angebotszeitraum.
Erfolgt eine Rückgabe des Auftrags gemäß Ziffer 1, wird der volle Betrag innerhalb von zwei Werktagen erstattet.


6. Vermittlungsschutz/Kandidatenschutz


Ein durch 360HR vorgestellter Kandidat steht ab dem Zeitpunkt der Vorstellung für zwölf Monate unter Vermittlungsschutz. Erfolgt innerhalb dieser Frist eine Einstellung, ist das volle Honorar zu zahlen.
Vermittlungsschutz gilt auch, wenn der Kandidat durch ein mit dem Kunden verbundenes Unternehmen oder über Dritte eingestellt wird.


7. Pflichten des Kunden


Der Kunde ist verpflichtet, 360HR unverzüglich zu informieren, wenn ein vorgestellter Kandidat eingestellt wird oder das Arbeitsverhältnis mit dem Kandidaten endet.
Stellt der Kunde einen von 360HR vorgestellten Kandidaten direkt oder über Dritte ein, ohne dies anzuzeigen, oder umgeht er die Vermittlung, fällt eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000 Euro an, unbeschadet der Verpflichtung zur Zahlung der regulären Vermittlungsprovision.


8. Garantie & Nachbesetzung


Sollte der vermittelte Kandidat das Unternehmen innerhalb der Garantiedauer von zwei Monaten verlassen, bietet 360HR eine einmalige kostenfreie Nachbesetzung für dieselbe Position an, sofern der Kunde alle vertraglichen und Zahlungspflichten erfüllt hat. Es erfolgt nur ein Nachbesetzungsversuch. Ist keine Nachbesetzung innerhalb von drei Monaten möglich, endet der Auftrag automatisch. In diesem Fall werden 20 % der für die Vermittlung gezahlten Beträge (abzüglich Kosten für zusätzlich gebuchte Leistungen wie Anzeigen) innerhalb von 45 Tagen zurückgezahlt.


9. Haftung


360HR haftet nur für Schäden, die auf eigenem grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten beruhen. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für die Eignung der Kandidaten oder den Erfolg des Arbeitsverhältnisses, ist ausgeschlossen.


10. Datenschutz & Vertraulichkeit


Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Vermittlung nur nach geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet.
Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass 360HR Stellenanzeigen in geeigneten Netzwerken und Medien veröffentlicht.
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit bezüglich aller im Zusammenhang mit dem Auftrag erhaltenen Informationen.


11. Rücktrittsrecht von 360HR


360HR kann einen Auftrag zurückgeben, wenn die Identifikation ausreichend qualifizierter Kandidaten innerhalb der geforderten Zeit nicht als erfolgversprechend eingestuft wird. In diesem Fall erhält der Kunde 100 % des bezahlten Betrags innerhalb von zwei Werktagen zurück.


12. Schlussbestimmungen


Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist der Sitz der 360HR.
Die Vertragssprache ist Deutsch.


Stand: Mai 2025